Das neue Fahrtenkonzept
Klassen- und Kursfahrten sind unterrichtliche Veranstaltungen außerhalb der Schule. Sie bilden einen wertvollen Bestandteil des schulischen Lebens. Neben eintägigen Ausflügen (Wandertage, Exkursionen) verdienen besonders die mehrtägigen Fahrten ein besonderes Interesse. Diese sollen sich möglichst gleichmäßig über die Schulzeit verteilen.
Bei allen Fahrten fahren pro Klasse/Kurs 2 Lehrkräfte als verantwortliche Aufsicht / Begleitung mit; darunter ist in der Regel der Klassenleiter bzw. Kursleiter. Nur bei sehr kleinen Oberstufenkursen sollte rechtzeitig (also zu Beginn der Planung für die Jahrgangsstufe) geklärt werden, ob evtl. Kurse zusammen fahren können oder welche sonstige Regelung für eine angemessene Wahrung der Aufsichtspflicht getroffen werden kann.
Auch für begleitende Lehrkräfte bei Schulfahrten spielen die Kosten für die Fahrt eine wichtige Rolle. Die Dienstreisegenehmigung wird nur erteilt, wenn die Lehrkraft auf die Erstattung der Kosten durch den Dienstherrn verzichtet. Die Behörde stellt aber pro Jahr nur ca. 750 € für alle Fahrten an einer Schule insgesamt zur Verfügung. Da eine Abwälzung der Kosten für die begleitenden Lehrkräfte auf die Teilnehmer nicht möglich ist, gilt folgende Regelung:
Gleichzeitig mit ihrer Bereitschaft, die Kosten für ihr Kind zu tragen, bestätigen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis damit, dass von den Veranstaltern von Schulfahrten evtl. gewährte Freiplätze vorrangig zur Deckung der Kosten für die begleitenden Lehrkräfte verwendet werden. Die Schule wird die von der Behörde bereitgestellten geringen Mittel (s. o.) dann für die Lehrkräfte verwenden, die nicht oder nur zu geringen Teilen Freiplätze nutzen konnten.
Schulfahrten erfüllen eine wichtige Funktion zur Erreichung von Lernzielen, die im regulären Unterricht nicht oder nur bruchstückhaft erreicht werden können. Daher wird wohl niemand ihren großen Wert im Rahmen der schulischen Erziehung in Frage stellen oder gar sich darüber beklagen, dass in diesen Tagen der Fahrt der Unterricht in herkömmlicher Form nicht oder nur in geringerem Umfang (je nach Art der Fahrt) stattfindet.
Es lässt sich aber leider nicht verhindern, dass Lehrkräfte, die eine Schülergruppe auf einer Fahrt begleiten und dort rund um die Uhr ihre Aufgaben wahrnehmen müssen, in dieser Zeit für ihren sonstigen regulären Unterricht nicht zur Verfügung stehen. Dafür gibt es einige andere Lehrer, deren Lerngruppe in einer bestimmten Stunde wegen dieser Fahrt nicht anwesend ist und die deshalb für abwesende Kollegen einspringen können. Jedenfalls wird – bis auf wenige Einzelfälle – eine Stunde trotz Abwesenheit des Fachlehrers stattfinden und mit unterrichtlich sinnvollen Aufgaben gefüllt werden (z. B. Aufgaben, die der Fachlehrer hinterlassen hat oder Materialien für selbstständiges Arbeiten). Auch in der Oberstufe fällt der Unterricht üblicherweise nicht aus, sondern wird von der Kollegin EVA (eigenverantwortliches Arbeiten) übernommen, auch wenn die Schüler dies oft nicht wahrhaben wollen. Eltern, deren Kinder für einige Tage auf den regulären Unterricht bei ihrem gewohnten Fachlehrer verzichten müssen, weil dieser mit einer anderen Klasse auf einer Klassenfahrt ist, sollten daher Verständnis haben, dass es diesmal andere Schüler sind, die von einer Schulfahrt profitieren.
Übersicht: Jahrgangsstufen, Termine, Dauer, Kosten
- In Jahrgangsstufe 5 werden die Klassen nach dem Übergang von der Grundschule zum Gymnasium aus Kindern aus vielen verschiedenen Grundschulen und Grundschulklassen zusammen gesetzt sein. Daher ist es sinnvoll, dass zur Unterstützung des Kennenlernens und der Entstehung einer echten Klassengemeinschaft möglichst früh ein verbindendes Ereignis stattfindet – und was könnte es zu diesem Zweck Besseres geben als eine Klassenfahrt! Aus organisatorischen Gründen wird diese allerdings nicht früher als im 2. Halbjahr der Klasse 5 stattfinden können. Daher halten wir diesen Termin in 5.2 für den sinnvollsten Termin (was nicht ausschließt, dass im Einzelfall auch einmal die Fahrt erst am Beginn der Klasse 6 liegen kann).
Für die Fahrt steht eine Unterrichtswoche zur Verfügung, sie wird also am Montag beginnen und bis Freitag oder Samstag dauern. Je nach Ziel und Dauer können die Kosten bis maximal ca. 180-190 € pro Teilnehmer betragen. - In Jahrgangsstufe 7 findet (in der Regel im 1. Halbjahr) nach inzwischen vielfach bewährtem Konzept ein dreitägiges Projekt statt, das ca. 75 € pro Teilnehmer kostet.
- Die Jahrgangsstufen 8 und 9 (teils auch noch spätere Termine) bieten Raum für die Teilnahme an Austauschmaßnahmen mit Ede (NL), Knowsley (GB), Bapaume (F), Krakau (Polen) und Kyoto (Japan).
Die Teilnahme ist unabhängig vom Klassenverband und freiwillig. Pro Schüler ist in der Regel die Teilnahme an einem Austausch sinnvoll; die Teilnahme an noch einer weiteren Austauschmaßnahme sollte eher die Ausnahme sein. Der Unterricht in Klassen und Kursen läuft weiter; Teilnehmer der Fahrten sind verpflichtet, sich selbstständig um die Nacharbeitung des versäumten Stoffs zu kümmern. - In Jahrgangsstufe 10 (1. Halbjahr) finden (auf freiwilliger Basis) die Tage der Lebensorientierung (TLO) statt. Dafür stehen 3 Unterrichtstage zur Verfügung (derzeit Mo – Mi oder Mi – Fr). Die Kosten liegen bei ca. 50 € pro Teilnehmer. Schüler, die nicht mitfahren, nehmen am Unterricht einer Parallelklasse teil.
Ab 2010 werden die TLO weiter in 10.1 und damit im ersten Jahr der Oberstufe stattfinden. Es wird damit nur noch einen Termin pro Jahr geben; der Verbleib nicht teilnehmender Schüler muss im Vorfeld geklärt werden. - Die Studienfahrt der Tutor-Leistungskurse in der Oberstufe findet derzeit in 12.2 oder 13.1 statt, ab 2012 wäre das 11.2 oder 12.1. Der Termin sollte nach Möglichkeit mit den beiden anderen Kooperationsschulen abgesprochen werden. Wir plädieren dabei eindeutig für das 2. Halbjahr der Qualifikationsphase, also 12.2 bzw. 11.2. Zum einen ist es in den 2 Jahre vor dem Abitur neu zusammen gesetzten Kursen sinnvoll, möglichst frühzeitig mit einer Studienfahrt für einen guten Zusammenhalt des Kurses zu sorgen, zum anderen ist das 3. Halbjahr der Qualifikationsphase (13.1 bzw. ab 2012 dann 12.1) arg kurz, weil es seit einigen Jahren bereits vor den Weihnachtsferien endet.
Für die Studienfahrt steht eine Unterrichtswoche zur Verfügung. Die Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Programm dürfen maximal 350 € betragen. Nur für Fremdsprachen-Kurse, die in das Mutterland dieser Sprache reisen wollen, ist eine Erhöhung des Limits auf 400 € möglich.
Organisatorisches
Die im Klassenverband (in der Sek. I) stattfindenden Fahrten sowie die Studienfahrten in der Oberstufe sind Pflichtfahrten, die Teilnahme ist also für alle Schüler dieser Klassen/Kurse verpflichtend. Sollte es im Einzelfall dennoch erhebliche, gegen eine Teilnahme sprechende Gründe geben, sind diese rechtzeitig (also spätestens zu dem Termin, zu dem die Schule die Bereitschaft zur Kostenübernahme benötigt) in schriftlicher Form bei der Schulleitung einzureichen, so dass über einen Antrag auf Nichtteilnahme entschieden werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass ein sehr geringes Familieneinkommen (z. B. bei Arbeitslosigkeit der Eltern) nicht die Teilnahme verhindert. In einem solchen Fall sollte rechtzeitig bei der Stadt, ggf. auch über die Schulleitung beim Förderverein, die Kostenübernahme oder zumindest ein Zuschuss beantragt werden. Bei Bedarf kann die Schule (z. B. über die Schulleitung) auch auf diskrete Weise mit Informationen über das notwendige Vorgehen behilflich sein. In jedem Fall ist es uns sehr wichtig, dass alle Schüler an unseren Fahrten teilnahmen können, und es wird deshalb sicher nicht an der Finanzierung scheitern.Bei allen Fahrten fahren pro Klasse/Kurs 2 Lehrkräfte als verantwortliche Aufsicht / Begleitung mit; darunter ist in der Regel der Klassenleiter bzw. Kursleiter. Nur bei sehr kleinen Oberstufenkursen sollte rechtzeitig (also zu Beginn der Planung für die Jahrgangsstufe) geklärt werden, ob evtl. Kurse zusammen fahren können oder welche sonstige Regelung für eine angemessene Wahrung der Aufsichtspflicht getroffen werden kann.
Auch für begleitende Lehrkräfte bei Schulfahrten spielen die Kosten für die Fahrt eine wichtige Rolle. Die Dienstreisegenehmigung wird nur erteilt, wenn die Lehrkraft auf die Erstattung der Kosten durch den Dienstherrn verzichtet. Die Behörde stellt aber pro Jahr nur ca. 750 € für alle Fahrten an einer Schule insgesamt zur Verfügung. Da eine Abwälzung der Kosten für die begleitenden Lehrkräfte auf die Teilnehmer nicht möglich ist, gilt folgende Regelung:
Gleichzeitig mit ihrer Bereitschaft, die Kosten für ihr Kind zu tragen, bestätigen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis damit, dass von den Veranstaltern von Schulfahrten evtl. gewährte Freiplätze vorrangig zur Deckung der Kosten für die begleitenden Lehrkräfte verwendet werden. Die Schule wird die von der Behörde bereitgestellten geringen Mittel (s. o.) dann für die Lehrkräfte verwenden, die nicht oder nur zu geringen Teilen Freiplätze nutzen konnten.
Schulfahrten erfüllen eine wichtige Funktion zur Erreichung von Lernzielen, die im regulären Unterricht nicht oder nur bruchstückhaft erreicht werden können. Daher wird wohl niemand ihren großen Wert im Rahmen der schulischen Erziehung in Frage stellen oder gar sich darüber beklagen, dass in diesen Tagen der Fahrt der Unterricht in herkömmlicher Form nicht oder nur in geringerem Umfang (je nach Art der Fahrt) stattfindet.
Es lässt sich aber leider nicht verhindern, dass Lehrkräfte, die eine Schülergruppe auf einer Fahrt begleiten und dort rund um die Uhr ihre Aufgaben wahrnehmen müssen, in dieser Zeit für ihren sonstigen regulären Unterricht nicht zur Verfügung stehen. Dafür gibt es einige andere Lehrer, deren Lerngruppe in einer bestimmten Stunde wegen dieser Fahrt nicht anwesend ist und die deshalb für abwesende Kollegen einspringen können. Jedenfalls wird – bis auf wenige Einzelfälle – eine Stunde trotz Abwesenheit des Fachlehrers stattfinden und mit unterrichtlich sinnvollen Aufgaben gefüllt werden (z. B. Aufgaben, die der Fachlehrer hinterlassen hat oder Materialien für selbstständiges Arbeiten). Auch in der Oberstufe fällt der Unterricht üblicherweise nicht aus, sondern wird von der Kollegin EVA (eigenverantwortliches Arbeiten) übernommen, auch wenn die Schüler dies oft nicht wahrhaben wollen. Eltern, deren Kinder für einige Tage auf den regulären Unterricht bei ihrem gewohnten Fachlehrer verzichten müssen, weil dieser mit einer anderen Klasse auf einer Klassenfahrt ist, sollten daher Verständnis haben, dass es diesmal andere Schüler sind, die von einer Schulfahrt profitieren.
Bemerkungen zu den Studienfahrten in der Oberstufe
Die Studienfahrten sollen auch Ziele außerhalb eines Umkreises von ca. 300 km ermöglichen und haben mit bis zu 350 €, in Einzelfällen sogar mit bis zu 400 € einen von der Schulkonferenz im Februar 2008 recht weit gesetzten finanziellen Rahmen. Wer sich von den Erziehungsberechtigten wünscht, dass sie einen so weit gesteckten Rahmen akzeptieren, muss aber auch sicherstellen, dass die Veranstaltung ein entsprechendes Niveau und Ergebnis hat.- Vorrangig bei der Auswahl des Ziels und der Gestaltung der Fahrt ist die Möglichkeit zur Festigung des Zusammenhalts der Gruppe. Dies wird in der Regel leichter erreichbar sein,
wenn ein Kurs allein fährt. Dennoch wird es – vor allem aus Kostengründen – immer wieder einmal vorkommen, dass 2 Kurse zusammen fahren. Zu groß dürfen die Gruppen aber nicht
werden, weil sonst nur noch die ohnehin vorhandenen Grüppchenstrukturen gefestigt werden. - Wenn der Kostenrahmen für ein Ziel „kreatives Rechnen“ erfordert (weil z. B. wesentliche Teile der Verpflegung oder des Programms nicht mitgerechnet werden), ist das Ziel nicht geeignet.
- Jede Studienfahrt beinhaltet ein angemessenes Programm, das für alle Teilnehmer verpflichtend ist. Das Programm kann in Fächern, in denen dies möglich ist, einen Bezug zum Unterricht haben; dies ist aber keine notwendige Bedingung.
- Zu Beginn der Qualifikationsphase, wenn die neuen Tutor-Leistungskurse erstmals zusammen kommen, finden zügig folgende Klärungen statt:
- zwischen Tutor und Kurs: Auswahl eines möglichen Ziels, Überlegungen zur Gestaltung der Fahrt und des Programms, Abschätzung der zu erwartenden Kosten, ggf. ob mit einem anderen Kurs zusammen gefahren werden soll
- zwischen den Tutoren der Stufe: Absprachen, falls Kurse zusammen fahren wollen; Überlegungen zur Frage der Begleitung
- zwischen Tutor(en) und Schulleitung: zur vorläufigen Planung und zur Frage derBegleitung
- Nach Abschluss der Vorüberlegungen werden die Erziehungsberechtigten (das gilt für alle Schüler, unabhängig von der Volljährigkeit) über den Stand der Planung informiert. Damit verbunden wird zunächst eine anonyme Umfrage zu den Kosten durchgeführt. Diese kann die Planungen z. B ablehnen, einschränken, passend ermöglichen oder auch Raum für Ergänzungen lassen.
- Liegen die Ergebnisse der anonymen Kostenumfrage vor, bekommen die Eltern ein das Ergebnis der Umfrage berücksichtigendes Formular, auf dem sie bestätigen, dass
- bereit sind, die Kosten der Fahrt zu übernehmen;
- einverstanden sind, dass evtl. Freiplätze vorrangig zur Deckung der Kosten für die begleitenden Lehrkräfte eingesetzt werden;
- eine angemessene Anzahlung zu den Kosten leisten. (Die Höhe der Anzahlung hängt von den konkreten Planungen ab.)
- Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssten auch evtl. besondere Gründe für eine Nichtteilnahme oder bei Problemen der Finanzierung geklärt werden.
- Liegen von allen Eltern die Einverständniserklärungen vor, können im Namen der Schule Verträge abgeschlossen werden.
- In vielen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Dabei ist zu klären, inwieweit mögliche Risiken von der Versicherung auch wirklich abgedeckt werden. Insbesondere bei Fahrten erst im 3. Halbjahr der Qualifikationsphase (13.1, später 12.1) kann dies erhebliche Bedeutung haben.