Die Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote des Gymnasiums heran.
In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 des Gymnasiums versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.
Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch des Gymnasiums. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 des Gymnasiums versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.
Quelle:
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen