Der Vorstand des Fördervereins

Jeder Verein braucht einen Vorstand, so auch unser Förderverein. Der Vorstand besteht aus dem sogenannten geschäftsführenden Vorstand, sowie dem Beirat und Beisitzer*innen.

Der geschäftsführende Vorstand ist das Entscheidungsgremium, das mit einfachen Mehrheitsentscheidungen über die Arbeit des Fördervereins entscheidet. Wie viel Geld geben wir dieses Jahr aus, welche Anträge werden genehmigt, welche Veranstaltungen führen wir in welcher Form durch, bei welchen Veranstaltungen helfen wir in welcher Form mit usw. usw. Der Vorstand trifft sich regelmäßig.

Der Beirat wird zu mindestens einer Vorstandssitzung pro Jahr eingeladen, nämlich vor der Jahreshauptversammlung. Mitglieder*innen des Beirates sind bis zu drei gewählte Personen, sowie die Schulleitung, der/die Schulpflegschaftsvorsitzende und der Schülersprecher/die Schülersprecherin. Hauptthema dieser Vorstandssitzung ist die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung.

Die Beisitzer*innen (bis zu drei Personen) sind Vorstandsmitglieder ohne festgelegte Aufgaben und unterstützen den  geschäftsführenden Vorstand.

Außerdem gibt es noch die Kassenprüfer*innen. Ihre Aufgabe besteht darin, die finanziellen Transaktionen dahingehend zu überprüfen, ob die Ausgaben im Sinne der Satzung des Vereins getätigt wurden und über alle Ausgaben aussagekräftige Belege vorliegen.

Einmal jährlich lädt der Vorstand zu einer Mitgliederversammlung ein, auf der die Mitglieder des Vorstands für jeweils drei Jahre gewählt werden, die Kassenprüfung abgenommen wird und der Vorstand die Mitglieder über die Situation des Fördervereins informiert. Die Mitgliederversammlung findet in der Regel im Mai statt.

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